Forderungen des Wachtelkönigschutzes
- Erhalt von Grünland (kein Umbruch, weder Aufforstungen oder
Nutzungsaufgabe
- Wiedervernässung trockengelegter Moore
- Mahd der Flächen von innen nach außen oder von der einen
zur anderen Seite
- Mahd im Umkreis von mindestens 100 Metern (besser 200 Meter)
um einen Rufplatz möglichst nicht vor dem 1. August (besser 1. September)
- Auffächerung des Mahdzeitraums sowie Verkleinerung der
Bewirtschaftungseinheiten (Mosaik)
- Schaffung/Erhaltung hoher Vegetationsdichte (Schilf,
Weidengebüsch etc) als geschützter Rufplatz bei Ankunft der Vögel im Frühjahr
- Ersatz der schnell fahrenden Kreiselmäher durch langsamere
Balkenmäher in "Wachtelkönig Vorrangflächen"
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