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Situation des Wachtelkönigs in den Ländern Europas:
aus dem Wachtelkönig - Action plan (1996)
Belgien

Bedeutende Vorkommen: Fagne-Famenne. 

1995 startete ein 2-Jahresprogramm, das zum Teil durch das EU LIFE-Programm finanziert wurde. Es beinhaltete den Kauf und die Verwaltung von Ländereien in Wallonien und die Erfassung von Wachtelkönigbeständen. Gleichzeitig wurde somit die Problematik auch in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt.

Wallonien: Basierend auf dem Naturschutzgesetz vom 14.7.94 wurde die Art völlig unter Naturschutz gestellt, und in die Rote Liste aufgenommen.

Der RNOB verwaltet in Fagne und in Famenne über 80 ha Naturschutzgebiet als Lebensraum für Wachtelkönige. Ähnliche Landbeschaffungsprogramme werden von der Regierung in Aussicht gestellt. Eine jährlich erscheinende Zeitschrift ist von P. Ryelandt erstellt worden, um Kontakt zwischen denen erhalten, die sich, einschließlich der Landwirte, der Förster, etc., mit Wachtelkönigen beschäftigen.

Flandern: Gemäß der Jagdverordnung von 1991 wird voller Artenschutz gewährt. Zur Zeit brüten Wachtelkönige in neuen Naturreservaten, die hauptsächlich für die Aufzucht von Wasservögeln und das Überwintern von Gänsen dienen.


Bosnien-Herzegowina

Vorkommen: Livanjsko Polje. 

In den Jahren von 1992 bis 1996 war Livanjsko stark in das Kriegsgeschehen involviert. Damit überhaupt jemals Informationen über Wachtelkönige verfügbar sein werden, wird es primär notwendig sein, den Bestand der Art zu untersuchen und dann notwendige Folgemaßnahmen zu ergreifen


Bulgarien

Die Art ist seit 1962 gesetzlich geschützt. Die Geldstrafe für Übertritte wie z.B. Fallen stellen, das Töten oder Verletzen der Tiere, das Stehlen der Eier und Küken, wurde 1995 auf 30.000 Leva (US$ 500) pro Wachtelkönig erhöht (Sondergesetz vom Umweltministerium §§ 342/1986). Die Art ist als "gefährdet" in der Roten Liste eingestuft (Boev 1985). Die bevorzugten Standorte des Wachtelkönigs wurden im Zeitraum von 1992-1994 untersucht.

Vorkommen: Sofia- und Burgasregionen, Schwarzmeerküste, Region Smoljan, das Balkangebirge (800-1.400 m), die Dobrudja- und Trakiaebene. 

Das Umweltministerium gründe ein BSPB-Projekt zur Erhaltung der Feuchtwiesen in Nordwest Bulgarien.

Vier unter Schutz gestellte Gebiete (Chokliovo-Sumpfland, Aldomirovtzi und Dolni Bogrov, Dolni Bogrov und Vrachanski Balkan Nationalpark) wurden zu Kerngebieten des Wachtelkönigs ernannt und es wurden Vorschläge eingereicht weitere Gebiete auszuweisen.


Dänemark

Seit 1967 ist die Jagd auf Wachtelkönige verboten. Als gefährdet in die Rote Liste aufgenommen (Skov-og Naturstyrelsen 1991). 

Vorkommen: Nordjütland (Bornholm, Sealand), jedoch brütet die Art nicht mehr regelmäßig in Dänemark. 

Mitte der 80 er Jahre wurden mit Hilfe von EU-Subventionen ökologische Schutzgebiete eingerichtet. 1994 wurde ein Schutz- und Erhaltungsplan für Wachtelkönige im Bereich Rya/Store Vildmose in Nordjütland aufgestellt (seit 1984 zwar unregelmäßige aber dennoch letzte Brutstätte von Wachtelkönigen). Die lokalen Behörden schließen mit den Landwirten Verträge damit sie ihre Flächen wachtelkönigfreundlich bewirtschaften. 

Resultat: Man hörte einen Wachtelkönig eine einzige Nacht lang rufen! 

Die Änderung des Naturschutzgesetzes von 1992 brachte einen wesentlich besseren Schutz für Wiesen und ihrer Pufferzonen mit mindestens 2.500 m5 Grundfläche mit sich.

Die meisten ehemaligen Wachtelkönig Ansiedlungen sind auf irgendeine Art national geschützt (z.B. durch das Naturschutzgesetz von 1992), und Varde Adal im Südwest Jütland ist als SPA (Special Protected Area = besonders geschütztes Gebiet) ausgewiesen. Doch aufgrund falschen Managements ist dieser Schutz ineffizient und somit die Erhaltung der Wachtelkönigbestände nicht gewährleistet.


Deutschland

Der Wachtelkönig hat in Deutschland den höchsten Schutzstatus. 

Die wichtigsten Vorkommen sind im Unteren Odertal in Brandenburg, im Murnauer Moos und Umgebung in Bayern sowie in Nord-West Niedersachsen zu finden.

In ein paar Gebieten wurde die Mahd um die Rufgebiete herum eingestellt (in Flächen von Naturschutzverbänden und Naturschutzgebieten).

In den Bioshärenreservaten, Nationalparks und Naturparks (vor allem im Odertal und im Elbtal) werden den Landwirten vom Staat 550 DM/ha dafür bezahlt, daß sie nur kleine Gebiete (max. 6 ha) auf einmal mähen und nicht mehr als 25 % einer Wiese vor dem 15. Juni, 50 % vor dem 30. Juni und 75 % vor dem 15. August. Zusammen mit vier ähnlichen Programmen zahlte das Bundesland Brandenburg im Jahr 1994 18 Millionen DM für ein Vogelfreundliches Naturschutzmanagement von 50.000 ha Wiese.

Die zwei wichtigsten Wachtelköniggebiete, das Naturschutzgebiet Murnauer Moos sowie der Nationalpark Unteres Odertal haben gesetzlichen Schutz, wenn auch nicht speziell für Wachtelkönige.

Im Naturschutzgebiet "Lange Rhön" (17 rufende Männchen 1993) verschieben 5-10% der Naturschutzmanagementverträge des Bayerischen Naturschutzförderprogrammes den Mahdzeitpunkt auf den 1. August (vor 1992 wurde schon am 10. Juli gemäht). Ebenso haben Landwirte seit 1992 5-10 % ihrer Weiden freiwillig nach dem "Brachen-Streifen-Konzept" nicht gemäht.

Im November 1994 wurde eine neue Richtlinie für Naturschutzmanagement-Übereinkünfte von der oberen Bayerischen Naturschutzbehörde herausgegeben die wesentlich bessere Möglichkeiten für Wachtelkönigmanagement beinhaltet. 

1991 wurden telemetrische Studien über Habitatnutzung und Jungenaufzucht gemacht. Wissenschaftler aus Deutschland und Polen betrieben von1992 – 1994 intensive Studien die Freilandarbeit in Nord-Ost Polen, Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Rußland miteinbezogen. Die Untersuchungen beschäftigen sich mit Habitatnutzung, Paarungsverhalten, Jungenaufzucht, Vegetationsstruktur, Nahrungsverfügbarkeit, Nahrungsökologie, Predation, Biometrie, Wanderungsverhalten, Individualität der Rufe, Rufergruppen und Bestimmung von Alter und Geschlecht. Die Methoden beinhalten Fallenstellen (700 Vögel bis jetzt), Telemetrie, Zählungen rufender Männchen, Anlockung wandernder Vögel mit Kasettenrekordern, Messung der Vegetationsstruktur und Nahrungsverfübarkeit, DNA- Fingerprinting und Analyse der Exkremente.

1994 kam es zur ersten erfolgreichen Brut in Gefangenschaft.


Estland

Für den Wachtelkönig sind keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worde. Er wird aber auch nicht als Jagdwild angesehen. Geschützt ist er nur in den Naturschutzgebieten.

Vorkommen: weit verbreitet. 

Im Naturreservat Matsulu wird erst sehr spät im Jahr gemäht. Der Wachtelkönig war in Estland der Vogel des Jahres 1995. Besondere Aufmerksamkeit wurde darauf gelegt, die Lebensraumpräferenzen zu erkunden, indem man besonders für landwirtschaftliche Nutzflächen alle Informationen über die Bestände in unterschiedlichen Gebieten zusammentrug. Groß angelegte Werbekampagnen in den Medien machen deutlich, wie Landwirte den Überlebenskampf der Wachtelkönige unterstützen können.


Finnland

Seit 1962 unter Schutz gestellt und als "verwundbar" eingestuft.

Bedeutende Vorkommen: Südostfinnland, besonders Süd-Karelia und die Südküste. 

Für Wachtelkönige sind noch keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.


Frankreich

Seit 1976 sind Wachtelkönige gesetzlich unter Naturschutz gestellt und dürfen nicht mehr geschossen, gefangen, transportiert und gejagt werden. Auch die Eier dürfen nicht mehr eingesammelt werden. In der Roten Liste ist die Art als gefährdet ausgewiesen.

Bedeutende Vorkommen: Senke der Bässe Vallées Angevines (BVA), Loire, Charente-Senke, Saone-Senke und Carentan-Sümpfe in der Normandie. 

Obwohl sich 80% des Wachtelkönigbestandes auf 10 IBA's konzentrieren, genießt keines dieser Gebiete irgendeinen per Gesetz definierten Schutz. 1993 wurden Programme auf freiwilliger Basis eingeführt, und Landwirte subventioniert, die ihre Flächen wachtelkönigfreundlich bewirtschaften. In diesem Zuge wurden 6 Mio. Franc für die Bewirtschaftung von mehr als 6000 ha (Marais de Carentan 3.100 ha, BVA 1.975 ha, Val de Soane 480 ha, De Maas Val 400 ha) ausgegeben, von der ca. 10-20% der Wachtelkönigbestände profitierten.

Diese Maßnahmen werden durch folgende Programme finanziert: 

Ökologisch sensible Bereiche. Sechs ESA's (Environmentally Sensitive Areas) wurden eingerichtet, die alle oben erwähnten konzentrierte Vorkommen abdecken, mit Ausnahme der Charente-Senke, dem Oise-Tal und dem Meuse-Tal.

Das Mähen wird verzögert (obgleich manchmal nicht spät genug für Wachtelkönige) und die Düngung geregelt. Die Bereitschaft der Landwirte hierzu schwankt (z.B. ein Drittel der Einwohner in der Saone-Senke, und in der Maassenke weniger als 10%) 

EU ACNAT/LIFE. In vier Bereichen - Dela Frankreich (Maas, Oise, Aisne, Chiers) Marais de Carentan, BVA, Val de Saone und VallJes du Nord-Est. 

  • 1994 wurde ein LIVE-Naturprogramm gestartet, um ca. 400 ha Land in Pilotprojekte einzugliedern. Es handelt sich hierbei um fünf wichtige Gebiete, dabei unter anderem: Val de Charente, Loiretal, Val de Saone und Val de Seine.
  • Durch ein "CAP-Projekt" erhalten Landwirte eine Prämie von 300 Franc/ha (ca. 100 DM) für Rindfleisch aus Weidegebieten mit höchstens 1,4 Viehherdeeinheiten pro Hektar weiden (Größe einer Einheit ist genau definiert), 
  • Das Anpflanzen von Pappeln ist in der Senke Bässe Vallées Angevines (BVA) reguliert worden.
  • Ungefähr 600 ha Land sind als Naturreservate für Wachtelkönige erworben worden. Davon werden 180 ha durch die Vereinigung Departmentale de Chasseurs Du Maine und Loire, 180 ha durch Conservatoire Régional Rhone-Alpes, 200 ha durch LPO (BirdLife-Partner in Frankreich) und 70 ha durch die Conservatoire-Des-Sites Bourguignons verwaltet.
1994 und 1995 wurde versuchsweise in der Saone-Senke wachtelkönigfreundliches Mähen durchgeführt.

Untersuchungen zur Habitatnutzung von Wachtelkönigen wurden aufgenommen (Relation von Mähdaten und Heuqualität zu Wachtelkönigbeständen), die vom EU-LIVE-Programm finanziert werden (Verhältnis der Mähdaten zur Standorttreue, Trend von Siedlungsdichte und Bestandsentwicklung). 

Durchführung eines EU-LIFE Projektes mit der Republik von Irland und Großbritannien.


Italien

Der Wachtelkönig ist in Italien vollkommen unter Naturschutz gestellt (Tierschutzgesetz und Jagdabkommen L. 157/92). 1978 wurde er von der Liste der bedrohten Arten gestrichen, hauptsächlich deswegen, weil er nur im August während der Wanderung nach Süden gejagt wurde.

Vorkommen: Provinz Udine, in der Region Friuli-Venezia-Giulia, und vor allem in der Region Vicenza Veneto und in den Trevisoprovinzen. 

Das Observatorium Faunistico erstellte 1994 für die Provinz von Udine einen vorläufigen Forschungsbericht über die Art. 1995 wurde ein Forscher offiziell dafür angestellt, die landesweiten Untersuchungen zu unterstützen. LIPU (BirdLife-Partner in Italien) setzte die Arbeit 1996 in weiteren Provinzen fort.


Jugoslawien

Vorkommen: Serbien, Vojvodina, besonders Sava und Danube-Tal; in Montenegro am Plavsko See jezero und am Ursprung des Flusses Lim.


Kroatien

1981 wurden Siedlungsgebiete der Wachtelkönige, Jungvögel und Eier, vollkommen durch ein speziell entworfenes Naturschutzgesetz unter Schutz gestellt.

Vorkommen: Schwemmland des Flusses Sava (einschließlich Turopolje, Lonjsko, Mokro, Jelas Polje), der Schwemmebenen Drava und Donau und des Nordostens von Karlovac entlang des Flusses Kupar. Mehr als 50.000 ha von Lonjsko Polje und Mokro Polje sind als Naturpark ausgewiesen und geschützt


Lettland

Seit 1980 sind sowohl die Art an sich als auch ihr Lebensraum (einschließlich der Eier, Nester und Jungvögel) vollkommen unter Naturschutz gestellt. In der Roten Liste in Kategorie 2 als abnehmend aufgeführt (Andrusaltis et al. 1985). Die Prognosen zeigten ständig abnehmende Bestände an (Lipsberg et al. 1990).

Vorkommen: weitverbreitet. 

Ein kleiner Teil brütet sowohl in den bestehenden als auch in denen als Schutzgebieten vorgeschlagenen Regionen. 1989-1994 wurden in einigen Gebieten Bestandserfassungen vorgenommen um quantitative Tendenzen und die Wahl der Brutplätze besser erkennen und die wichtigen Regionen als Schutzgebiete ausweisen zu können. Als man 1995, im europäischen Naturschutzjahr, den Wachtelkönig als Briefmarkenmotiv in Kombination mit einer Informationsbroschüre publizierte, wurde das öffentliche Interesse geweckt.


Liechtenstein

Vollkommen unter Naturschutz gestellt und in der Roten Liste als gefährdete Art ausgewiesen. 

Für den Wachtelkönig gibt es hier noch keine speziellen Schutzmaßnahmen


Litauen

Als besonders schützenswerte Art unter Naturschutz gestellt. 1990 wurde der Wachtelkönig als unzureichend untersuchte Spezies in die Kategorie IV der Roten Liste aufgenommen.

Vorkommen: Nemuasenke und -delta, Jurasenke, Zental Litauische Ebene, Katra Tal.

1992-1993 wurden Untersuchungen in fast der Hälfte aller Verwaltungsbezirke durchgeführt, und 1995 gab es zum ersten Mal eine Veröffentlichung über den Schutz des Wachtelkönigs.


Luxemburg

Völlig durch das nationale Vogelschutzgesetz von 1928 unter Schutz gestellt. In der Roten Liste in der Kategorie 2.1 als `gefährdet` und `vom Aussterben bedrohte Art` aufgenommen (Weis 1992).

Vorkommen: in der nähe von Fentage, Erpeldange/Bous und Pissange. 

Für den Wachtelkönig sind bisher noch keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.


Moldawien

Der Wachtelkönig darf nicht geschossen werden. Er ist aber noch nicht in die "Rote Liste" aufgenommen worden.

Wichtige Vorkommen: Nordwest, Ost- und Südwest-Moldavien, speziell im mittleren Prut-Tal. 

Im mittleren Prut-Tal wurden spezielle Umweltbereiche ausgewiesen. Der Staat errichtete folgende Reservate: Padurea Domneasca (7 männl. Exemplare), Plaiul Fagilui (5 männl. Exemplare), Codrii (3 männl. Exemplare) und Prurul de Jos (2 männl. Exemplare)


Niederlande

Vollkommen durch das Vogelschutzgesetz von 1936 geschützt. In der Roten Liste als bedrohte und schwindende Art ausgewiesen (Osieck & Hustings 1994).

Vorkommen: Rhein-Waal-Ysselfluß Auen und im urbaren Land der Region Nordost-Groningen (stark abnehmend). In 13 IBA's werden meist 1-5 Rufer gezählt. Das entspricht ca. 32% der Landespopulation, wobei sich ein Viertel des Wachtelkönigbestandes auf nur 5 Gebiete konzentriert (Van den Tempel & Osiek 1994). Davon sind nur 2 Gebiete als SPA`s ausgewiesen, die ihrerseits ca. 2 % der Wachtelkönigpopulation enthalten (Oostvaardersplassen, Brabantse Biesbosch). Alle 13 Gebiete sind zumindest teilweise per Gesetz geschützt, oder befinden sich im Eigentum einer Naturschutzorganisation. Generell nimmt man auch auf einzelne Rufer immer Rücksicht, selbst dann, wenn diese nicht speziell durch eine Schutzmaßnahme abgedeckt sind. Einige kleine Reservate sind für Wachtelkönige errichtet worden. Beispielsweise kaufte das Staatliche Forstamt eine Fläche im Gebiet "Sliedrechtse Biesbosch", das zwar nicht speziellen Maßnahmen für Wachtelkönigen unterworfen ist, dennoch aber im Durchschnitt 5 Rufer birgt. In den späten 70er und frühen 80er Jahren wurde in der Rheingegend, nahe der deutschen Grenze, Land akquiriert, welches heute die Heimat von etlichen Rufern ist (Ooyopolders).

Über 500 Vögel wurden im Zeitraum 1968-1986 beringt, und Untersuchungen betreffend Habitatwahl, Revierverhalten und -wechsel wurden durchgeführt (van den Bergh 1991).

1984 bis 1987 befaßte sich eine Studie mit der Bestandsaufnahme, Verteilung und Standortwahl im ländlichen Teil Goningens (Voslamber 1989). Diese wurden bis 1992 fortgesetzt und im Jahre 1995 wiederholt (K. Koffijberg pers. comm.).


Norwegen

Völlig durch das Artenschutzabkommen von 1993 geschützt. Speziell in der Brutzeit steht der Wachtelkönig unter Naturschutz. In die norwegische Rote Liste der "Wirbeltiere" (Christensen & Eldoy 1988) und in der norwegischen "Roten Liste" aufgenommen (DN-Rapport 1992-6)

Vorkommen: Co. Rogaland, More und Romsdal, Akershus und Buskerud. 

Unbedeutende Mengen treten in Schutzgebieten auf. Eine landesweite Übersicht, die 70 Rufer aufweist, wurde 1995 erstellt. Im gleichen Jahr wurde eine Broschüre veröffentlicht, die wachtelkönigfreundliche Maßnahmen aufzeigt.


Österreich

Bestand:140-180 Rufer (nach Schätzungen für die Jahre 1989-1991)

Unter Naturschutz gestellt (darf nicht bejagt oder gestört werden). Ebenso sind die Nester, Eier und Junge durch die Naturschutzgesetze aller neun Bundesländer geschützt.

Bedeutende Vorkommen: Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg. 

1990-1991 wurde eine Studie (unveröffentlicht) durchgeführt, um die Lebensräume von Wachtelkönigen auf einem militärischen Übungsgelände zu beschreiben. 1994 fand die erste nationale Wachtelkönig-Erfassung statt und erste Schutzmaßnahmen wurden ergriffen. In zwei Regionen Ostösterreichs wurden Zahlungen an Landwirte für wachtelkönigfreundliches Mähen geleistet.


Polen

Vollkommen unter Artenschutz gestellt. Jedoch nicht in der Roten Liste der Vögel aufgeführt.

Vorkommen: Narew-Senke, Biebrza -Tal, Przemysl und Krosno und eventuell am Fuß der Bieszcady-Berge. 

1993 wurde ein Großteil des Biebrza-Tales zum Nationalpark erklärt. Sowohl deutsche als auch polnische Wissenschaftler arbeiteten in einer Wachtelkönigstudie von 1992-1994 zusammen (s. Deutschland). Sie erstreckte sich vor allem auf die Gebiete Narew und Biebrza. 1994 wurden ca. 200 ha zu Untersuchungszwecken gepachtet. In diesem Gebiet wurde frühzeitiges Mähen vermieden.


Rumänien

Vom Naturschutzgesetz (9/1973) nicht unter Naturschutz gestellt. 1995 in die Rote Liste aufgenommen.

Vorkommen: weitverbreitet

Es wurden keine speziellen Schutzmaßnahmen für Wachtelkönige ergriffen.


Rußland

Nicht unter Naturschutz gestellt, und somit häufig bejagt. Im Anhang der Roten Liste als Art erfaßt, deren Bestand zwar zu überwachen, aber nicht speziell zu schützen ist.

Vorkommen: weitverbreitet

Es wurden keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen, obwohl die Art zusammen mit anderen Vogelarten innerhalb von Naturreservaten streng geschützt ist. 1994 erfolgten Zählungen in Gebieten, in denen die Bestände bereits früher erfaßt worden waren. Darüber hinaus erstreckten sie sich auf die Gebiete (Oka, Moskva und Msta). Diese Untersuchungen ergaben, daß die Siedlungsdichte der Wachtelkönige hoch genug war um diese Gebiete als IBA's auszuweisen.


Schweden

Vollkommen durch Naturschutzgesetze geschützt.

Vorkommen: Oland, Gotland und Uppland

Telemetriestudien wurden 1992-1994 in Süd-Oland durchgeführt um den Einfluß vom Mähen der Wiesen auf die Brutgewohnheiten und die Lebensraumpräferenzen zu untersuchen.


Schweiz

Durch die Bundesgesetze von 1962 und 1986 unter Naturschutz gestellt. In Kategorie 2 der Roten Liste als gefährdet aufgeführt (Zbinden et al.1994)

Vorkommen: Kanton Neuchatel und Kanton Vaud im Juragebirge. 

Es wurden generelle Maßnahmen eingeleitet, die die weniger intensive Bewirtschaftung der Wiesen zum Inhalt hat. In geschützten Region brüten zur Zeit keine Wachtelkönige.


Slowakische Republik

Seit Anfang 1995 durch den Gesetzeserlaß des Slowakischen Parlaments (Gesetz zur Erhaltung der Natur und Landschaft 287/94) unter Naturschutz gestellt. Zu diesem recht allgemein gehaltenen Gesetz, ist ein spezieller Gesetzesanhang zur Erhaltung der Tierwelt in Arbeit. Dieser Anhang behandelt vor allem die Themen: Schutz der Gelege und Nester, der Wachtelköniggebiete und Ausweisung von Schutzgebieten.

Als bedrohte Art in der tschechoslowakischen Roten Liste bereits als bedrohte Art ausgewiesen. In der neuen slowakischen Liste wird der Wachtelkönig wahrscheinlich dieselbe Einstufung erhalten.

Vorkommen: Während der letzen 10 Jahre gab es keine wachtelkönigspezifischen Aktivitäten. Die staatlichen Naturschutzbehörden haben zwar per lege die Möglichkeit, Aktivitäten, welche für den Wachtelkönig schädlich wären zu unterbinden, doch die dazu nötigen Geldmittel sind nicht vorhanden. Eine Gruppe, die sich speziell mit dem Schutz des Wachtelkönigs befaßt, wird derzeit von der slowakischen Umweltbehörde (die dem Umweltministerium unterstellt ist) zusammengestellt.


Slowenien

Völlig geschützt (von der Jagd und von der Zerstörung der Nester, der Eier, der Küken und des Lebensraums). Als gefährdet in der Roten Liste eingestuft.

Wichtige Vorkommen: Cerkniskosee, Ljubljansko barje, Planinsko polje, Rekatal. 

Eine vollstndige nationale Übersicht wurde 1992-1993 von DOPPS (BirdLife-Partner in Slowenien) durchgeführt, enbenfalls wurden Vögel beringt.

Für den Wachtelkönig werden keine speziellen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt.


Spanien

Geschützt (vor Jagd, Eierentnahme, Störung der Jungen, aber nicht vor Zerstörung des Lebensraumes) und im "Nationalen Katalog der bedrohten Arten (Königliche Verordnung 439/90) als "von besonderem Interesse" eingestuft. 

In der Roten Liste enthalten (ICONA 1986).

Wichtige Vorkommen: Cinca basin, Ebroebene in Katalonien. Die Regierung von Katalonien richtete zwei Reserve ein: Llobregatdelta (ein Rufer 1984, 1993) und am Berg Montenegre, Tordera (zwei Rufer seit 1990). 

Für den Wachtelkönig werden keine speziellen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt.


Tschechische Republik

Gänzlich durch das Natur- und Landschaftserhaltung Gesetz Nr. 114/1992 und dem Anhang zum Gesetz Nr. 395/1992 geschützt. 

Bedeutende Vorkommen: Sumava, Krkonose, Jeseniky, Beskydy. 

Der Hauptanteil der Wachtelkönig-Ansiedelungen befindet sich in den Nationalparks und in geschützten Landschaftsbereichen.

Eine ausführliche Untersuchung über Lebensraum des Wachtelkönigs ist in Arbeit. Sie bezieht eine Vegetationanalyse und die intensiven Fang- und Beringungsaktivitäten, in den verlassenen Wiesen in den Bergen Sumavas mit ein.


Ukraine

Der Wachtelkönig gilt bis auf das Gebiet staatlicher Naturreservate als beliebtes Jagdwild. Ebenso ist er nicht in der Roten Liste aufgenommen.

Vorkommen:Nordost- und Zentral-Ukraine.

Für Wachtelkönige sind bisher noch keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.


Ungarn

Seit 1988 völlig unter Naturschutz gestellt. 

Vorkommen: Bodrogkoz, Hansag, Bodva-volgy. Ein neues Schutzgebiet ist ausgewiesen worden. In den Jahren 1990-1993 wurden 100.000 HUF für Maßnahmen zur Erhaltung und weitere 100.000 HUF für Bestandserfassungen der Wachtelkönige ausgegeben.


Weißrußland

Im Winter 1994/95 wurde der Wachtelkönig von der Liste der zur Jagd freigegebenen Wildtiere genommen.

Vorkommen: weitverbreitet.

Für Wachtelkönige speziell sind noch keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden.

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