| Belgien
Bedeutende Vorkommen: Fagne-Famenne.
1995 startete ein 2-Jahresprogramm, das
zum Teil durch das EU LIFE-Programm finanziert wurde. Es beinhaltete den
Kauf und die Verwaltung von Ländereien in Wallonien und die Erfassung
von Wachtelkönigbeständen. Gleichzeitig wurde somit die Problematik
auch in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt.
Wallonien: Basierend auf dem Naturschutzgesetz
vom 14.7.94 wurde die Art völlig unter Naturschutz gestellt, und in
die Rote Liste aufgenommen.
Der RNOB verwaltet in Fagne und in Famenne
über 80 ha Naturschutzgebiet als Lebensraum für Wachtelkönige.
Ähnliche Landbeschaffungsprogramme werden von der Regierung in Aussicht
gestellt. Eine jährlich erscheinende Zeitschrift ist von P. Ryelandt
erstellt worden, um Kontakt zwischen denen erhalten, die sich, einschließlich
der Landwirte, der Förster, etc., mit Wachtelkönigen beschäftigen.
Flandern: Gemäß der Jagdverordnung
von 1991 wird voller Artenschutz gewährt. Zur Zeit brüten Wachtelkönige
in neuen Naturreservaten, die hauptsächlich für die Aufzucht
von Wasservögeln und das Überwintern von Gänsen dienen.
Bosnien-Herzegowina
Vorkommen: Livanjsko Polje.
In den Jahren von 1992 bis 1996 war Livanjsko
stark in das Kriegsgeschehen involviert. Damit überhaupt jemals Informationen
über Wachtelkönige verfügbar sein werden, wird es primär
notwendig sein, den Bestand der Art zu untersuchen und dann notwendige
Folgemaßnahmen zu ergreifen
Bulgarien
Die Art ist seit 1962 gesetzlich geschützt.
Die Geldstrafe für Übertritte wie z.B. Fallen stellen, das Töten
oder Verletzen der Tiere, das Stehlen der Eier und Küken, wurde 1995
auf 30.000 Leva (US$ 500) pro Wachtelkönig erhöht (Sondergesetz
vom Umweltministerium §§ 342/1986). Die Art ist als "gefährdet"
in der Roten Liste eingestuft (Boev 1985). Die bevorzugten Standorte des
Wachtelkönigs wurden im Zeitraum von 1992-1994 untersucht.
Vorkommen: Sofia- und Burgasregionen, Schwarzmeerküste,
Region Smoljan, das Balkangebirge (800-1.400 m), die Dobrudja- und Trakiaebene.
Das Umweltministerium gründe ein BSPB-Projekt
zur Erhaltung der Feuchtwiesen in Nordwest Bulgarien.
Vier unter Schutz gestellte Gebiete (Chokliovo-Sumpfland,
Aldomirovtzi und Dolni Bogrov, Dolni Bogrov und Vrachanski Balkan Nationalpark)
wurden zu Kerngebieten des Wachtelkönigs ernannt und es wurden Vorschläge
eingereicht weitere Gebiete auszuweisen.
Dänemark
Seit 1967 ist die Jagd auf Wachtelkönige
verboten. Als gefährdet in die Rote Liste aufgenommen (Skov-og Naturstyrelsen
1991).
Vorkommen: Nordjütland (Bornholm,
Sealand), jedoch brütet die Art nicht mehr regelmäßig in
Dänemark.
Mitte der 80 er Jahre wurden mit Hilfe
von EU-Subventionen ökologische Schutzgebiete eingerichtet. 1994 wurde
ein Schutz- und Erhaltungsplan für Wachtelkönige im Bereich Rya/Store
Vildmose in Nordjütland aufgestellt (seit 1984 zwar unregelmäßige
aber dennoch letzte Brutstätte von Wachtelkönigen). Die lokalen
Behörden schließen mit den Landwirten Verträge damit sie
ihre Flächen wachtelkönigfreundlich bewirtschaften.
Resultat: Man hörte einen Wachtelkönig
eine einzige Nacht lang rufen!
Die Änderung des Naturschutzgesetzes
von 1992 brachte einen wesentlich besseren Schutz für Wiesen und ihrer
Pufferzonen mit mindestens 2.500 m5 Grundfläche mit sich.
Die meisten ehemaligen Wachtelkönig
Ansiedlungen sind auf irgendeine Art national geschützt (z.B. durch
das Naturschutzgesetz von 1992), und Varde Adal im Südwest Jütland
ist als SPA (Special Protected Area = besonders geschütztes Gebiet)
ausgewiesen. Doch aufgrund falschen Managements ist dieser Schutz ineffizient
und somit die Erhaltung der Wachtelkönigbestände nicht gewährleistet.
Deutschland
Der Wachtelkönig hat in Deutschland
den höchsten Schutzstatus.
Die wichtigsten Vorkommen sind im Unteren
Odertal in Brandenburg, im Murnauer Moos und Umgebung in Bayern sowie in
Nord-West Niedersachsen zu finden.
In ein paar Gebieten wurde die Mahd um
die Rufgebiete herum eingestellt (in Flächen von Naturschutzverbänden
und Naturschutzgebieten).
In den Bioshärenreservaten, Nationalparks
und Naturparks (vor allem im Odertal und im Elbtal) werden den Landwirten
vom Staat 550 DM/ha dafür bezahlt, daß sie nur kleine Gebiete
(max. 6 ha) auf einmal mähen und nicht mehr als 25 % einer Wiese vor
dem 15. Juni, 50 % vor dem 30. Juni und 75 % vor dem 15. August. Zusammen
mit vier ähnlichen Programmen zahlte das Bundesland Brandenburg im
Jahr 1994 18 Millionen DM für ein Vogelfreundliches Naturschutzmanagement
von 50.000 ha Wiese.
Die zwei wichtigsten Wachtelköniggebiete,
das Naturschutzgebiet Murnauer Moos sowie der Nationalpark Unteres Odertal
haben gesetzlichen Schutz, wenn auch nicht speziell für Wachtelkönige.
Im Naturschutzgebiet "Lange Rhön"
(17 rufende Männchen 1993) verschieben 5-10% der Naturschutzmanagementverträge
des Bayerischen Naturschutzförderprogrammes den Mahdzeitpunkt auf
den 1. August (vor 1992 wurde schon am 10. Juli gemäht). Ebenso haben
Landwirte seit 1992 5-10 % ihrer Weiden freiwillig nach dem "Brachen-Streifen-Konzept"
nicht gemäht.
Im November 1994 wurde eine neue Richtlinie
für Naturschutzmanagement-Übereinkünfte von der oberen Bayerischen
Naturschutzbehörde herausgegeben die wesentlich bessere Möglichkeiten
für Wachtelkönigmanagement beinhaltet.
1991 wurden telemetrische Studien über
Habitatnutzung und Jungenaufzucht gemacht. Wissenschaftler aus Deutschland
und Polen betrieben von1992 – 1994 intensive Studien die Freilandarbeit
in Nord-Ost Polen, Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Rußland
miteinbezogen. Die Untersuchungen beschäftigen sich mit Habitatnutzung,
Paarungsverhalten, Jungenaufzucht, Vegetationsstruktur, Nahrungsverfügbarkeit,
Nahrungsökologie, Predation, Biometrie, Wanderungsverhalten, Individualität
der Rufe, Rufergruppen und Bestimmung von Alter und Geschlecht. Die Methoden
beinhalten Fallenstellen (700 Vögel bis jetzt), Telemetrie, Zählungen
rufender Männchen, Anlockung wandernder Vögel mit Kasettenrekordern,
Messung der Vegetationsstruktur und Nahrungsverfübarkeit, DNA- Fingerprinting
und Analyse der Exkremente.
1994 kam es zur ersten erfolgreichen Brut
in Gefangenschaft.
Estland
Für den Wachtelkönig sind keine
speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worde. Er wird aber auch nicht
als Jagdwild angesehen. Geschützt ist er nur in den Naturschutzgebieten.
Vorkommen: weit verbreitet.
Im Naturreservat Matsulu wird erst sehr
spät im Jahr gemäht. Der Wachtelkönig war in Estland der
Vogel des Jahres 1995. Besondere Aufmerksamkeit wurde darauf gelegt, die
Lebensraumpräferenzen zu erkunden, indem man besonders für landwirtschaftliche
Nutzflächen alle Informationen über die Bestände in unterschiedlichen
Gebieten zusammentrug. Groß angelegte Werbekampagnen in den Medien
machen deutlich, wie Landwirte den Überlebenskampf der Wachtelkönige
unterstützen können.
Finnland
Seit 1962 unter Schutz gestellt und als
"verwundbar" eingestuft.
Bedeutende Vorkommen: Südostfinnland,
besonders Süd-Karelia und die Südküste.
Für Wachtelkönige sind noch keine
speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.
Frankreich
Seit 1976 sind Wachtelkönige gesetzlich
unter Naturschutz gestellt und dürfen nicht mehr geschossen, gefangen,
transportiert und gejagt werden. Auch die Eier dürfen nicht mehr eingesammelt
werden. In der Roten Liste ist die Art als gefährdet ausgewiesen.
Bedeutende Vorkommen: Senke der Bässe
Vallées Angevines (BVA), Loire, Charente-Senke, Saone-Senke und
Carentan-Sümpfe in der Normandie.
Obwohl sich 80% des Wachtelkönigbestandes
auf 10 IBA's konzentrieren, genießt keines dieser Gebiete irgendeinen
per Gesetz definierten Schutz. 1993 wurden Programme auf freiwilliger Basis
eingeführt, und Landwirte subventioniert, die ihre Flächen wachtelkönigfreundlich
bewirtschaften. In diesem Zuge wurden 6 Mio. Franc für die Bewirtschaftung
von mehr als 6000 ha (Marais de Carentan 3.100 ha, BVA 1.975 ha, Val de
Soane 480 ha, De Maas Val 400 ha) ausgegeben, von der ca. 10-20% der Wachtelkönigbestände
profitierten.
Diese Maßnahmen werden durch folgende
Programme finanziert:
Ökologisch sensible Bereiche. Sechs
ESA's (Environmentally Sensitive Areas) wurden eingerichtet, die alle oben
erwähnten konzentrierte Vorkommen abdecken, mit Ausnahme der Charente-Senke,
dem Oise-Tal und dem Meuse-Tal.
Das Mähen wird verzögert (obgleich
manchmal nicht spät genug für Wachtelkönige) und die Düngung
geregelt. Die Bereitschaft der Landwirte hierzu schwankt (z.B. ein Drittel
der Einwohner in der Saone-Senke, und in der Maassenke weniger als 10%)
EU ACNAT/LIFE. In vier Bereichen - Dela
Frankreich (Maas, Oise, Aisne, Chiers) Marais de Carentan, BVA, Val de
Saone und VallJes du Nord-Est.
-
1994 wurde ein LIVE-Naturprogramm gestartet,
um ca. 400 ha Land in Pilotprojekte einzugliedern. Es handelt sich hierbei
um fünf wichtige Gebiete, dabei unter anderem: Val de Charente, Loiretal,
Val de Saone und Val de Seine.
-
Durch ein "CAP-Projekt" erhalten Landwirte
eine Prämie von 300 Franc/ha (ca. 100 DM) für Rindfleisch aus
Weidegebieten mit höchstens 1,4 Viehherdeeinheiten pro Hektar weiden
(Größe einer Einheit ist genau definiert),
-
Das Anpflanzen von Pappeln ist in der Senke
Bässe Vallées Angevines (BVA) reguliert worden.
-
Ungefähr 600 ha Land sind als Naturreservate
für Wachtelkönige erworben worden. Davon werden 180 ha durch
die Vereinigung Departmentale de Chasseurs Du Maine und Loire, 180 ha durch
Conservatoire Régional Rhone-Alpes, 200 ha durch LPO (BirdLife-Partner
in Frankreich) und 70 ha durch die Conservatoire-Des-Sites Bourguignons
verwaltet.
1994 und 1995 wurde versuchsweise in der Saone-Senke
wachtelkönigfreundliches Mähen durchgeführt.
Untersuchungen zur Habitatnutzung von Wachtelkönigen
wurden aufgenommen (Relation von Mähdaten und Heuqualität zu
Wachtelkönigbeständen), die vom EU-LIVE-Programm finanziert werden
(Verhältnis der Mähdaten zur Standorttreue, Trend von Siedlungsdichte
und Bestandsentwicklung).
Durchführung eines EU-LIFE Projektes
mit der Republik von Irland und Großbritannien.
Italien
Der Wachtelkönig ist in Italien vollkommen
unter Naturschutz gestellt (Tierschutzgesetz und Jagdabkommen L. 157/92).
1978 wurde er von der Liste der bedrohten Arten gestrichen, hauptsächlich
deswegen, weil er nur im August während der Wanderung nach Süden
gejagt wurde.
Vorkommen: Provinz Udine, in der Region
Friuli-Venezia-Giulia, und vor allem in der Region Vicenza Veneto und in
den Trevisoprovinzen.
Das Observatorium Faunistico erstellte
1994 für die Provinz von Udine einen vorläufigen Forschungsbericht
über die Art. 1995 wurde ein Forscher offiziell dafür angestellt,
die landesweiten Untersuchungen zu unterstützen. LIPU (BirdLife-Partner
in Italien) setzte die Arbeit 1996 in weiteren Provinzen fort.
Jugoslawien
Vorkommen: Serbien, Vojvodina, besonders
Sava und Danube-Tal; in Montenegro am Plavsko See jezero und am Ursprung
des Flusses Lim.
Kroatien
1981 wurden Siedlungsgebiete der Wachtelkönige,
Jungvögel und Eier, vollkommen durch ein speziell entworfenes Naturschutzgesetz
unter Schutz gestellt.
Vorkommen: Schwemmland des Flusses Sava
(einschließlich Turopolje, Lonjsko, Mokro, Jelas Polje), der Schwemmebenen
Drava und Donau und des Nordostens von Karlovac entlang des Flusses Kupar.
Mehr als 50.000 ha von Lonjsko Polje und Mokro Polje sind als Naturpark
ausgewiesen und geschützt
Lettland
Seit 1980 sind sowohl die Art an sich als
auch ihr Lebensraum (einschließlich der Eier, Nester und Jungvögel)
vollkommen unter Naturschutz gestellt. In der Roten Liste in Kategorie
2 als abnehmend aufgeführt (Andrusaltis et al. 1985). Die Prognosen
zeigten ständig abnehmende Bestände an (Lipsberg et al. 1990).
Vorkommen: weitverbreitet.
Ein kleiner Teil brütet sowohl in
den bestehenden als auch in denen als Schutzgebieten vorgeschlagenen Regionen.
1989-1994 wurden in einigen Gebieten Bestandserfassungen vorgenommen um
quantitative Tendenzen und die Wahl der Brutplätze besser erkennen
und die wichtigen Regionen als Schutzgebiete ausweisen zu können.
Als man 1995, im europäischen Naturschutzjahr, den Wachtelkönig
als Briefmarkenmotiv in Kombination mit einer Informationsbroschüre
publizierte, wurde das öffentliche Interesse geweckt.
Liechtenstein
Vollkommen unter Naturschutz gestellt und
in der Roten Liste als gefährdete Art ausgewiesen.
Für den Wachtelkönig gibt es
hier noch keine speziellen Schutzmaßnahmen
Litauen
Als besonders schützenswerte Art unter
Naturschutz gestellt. 1990 wurde der Wachtelkönig als unzureichend
untersuchte Spezies in die Kategorie IV der Roten Liste aufgenommen.
Vorkommen: Nemuasenke und -delta, Jurasenke,
Zental Litauische Ebene, Katra Tal.
1992-1993 wurden Untersuchungen in fast
der Hälfte aller Verwaltungsbezirke durchgeführt, und 1995 gab
es zum ersten Mal eine Veröffentlichung über den Schutz des Wachtelkönigs.
Luxemburg
Völlig durch das nationale Vogelschutzgesetz
von 1928 unter Schutz gestellt. In der Roten Liste in der Kategorie 2.1
als `gefährdet` und `vom Aussterben bedrohte Art` aufgenommen (Weis
1992).
Vorkommen: in der nähe von Fentage,
Erpeldange/Bous und Pissange.
Für den Wachtelkönig sind bisher
noch keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.
Moldawien
Der Wachtelkönig darf nicht geschossen
werden. Er ist aber noch nicht in die "Rote Liste" aufgenommen worden.
Wichtige Vorkommen: Nordwest, Ost- und
Südwest-Moldavien, speziell im mittleren Prut-Tal.
Im mittleren Prut-Tal wurden spezielle
Umweltbereiche ausgewiesen. Der Staat errichtete folgende Reservate: Padurea
Domneasca (7 männl. Exemplare), Plaiul Fagilui (5 männl. Exemplare),
Codrii (3 männl. Exemplare) und Prurul de Jos (2 männl. Exemplare)
Niederlande
Vollkommen durch das Vogelschutzgesetz
von 1936 geschützt. In der Roten Liste als bedrohte und schwindende
Art ausgewiesen (Osieck & Hustings 1994).
Vorkommen: Rhein-Waal-Ysselfluß Auen
und im urbaren Land der Region Nordost-Groningen (stark abnehmend). In
13 IBA's werden meist 1-5 Rufer gezählt. Das entspricht ca. 32% der
Landespopulation, wobei sich ein Viertel des Wachtelkönigbestandes
auf nur 5 Gebiete konzentriert (Van den Tempel & Osiek 1994). Davon
sind nur 2 Gebiete als SPA`s ausgewiesen, die ihrerseits ca. 2 % der Wachtelkönigpopulation
enthalten (Oostvaardersplassen, Brabantse Biesbosch). Alle 13 Gebiete sind
zumindest teilweise per Gesetz geschützt, oder befinden sich im Eigentum
einer Naturschutzorganisation. Generell nimmt man auch auf einzelne Rufer
immer Rücksicht, selbst dann, wenn diese nicht speziell durch eine
Schutzmaßnahme abgedeckt sind. Einige kleine Reservate sind für
Wachtelkönige errichtet worden. Beispielsweise kaufte das Staatliche
Forstamt eine Fläche im Gebiet "Sliedrechtse Biesbosch", das zwar
nicht speziellen Maßnahmen für Wachtelkönigen unterworfen
ist, dennoch aber im Durchschnitt 5 Rufer birgt. In den späten 70er
und frühen 80er Jahren wurde in der Rheingegend, nahe der deutschen
Grenze, Land akquiriert, welches heute die Heimat von etlichen Rufern ist
(Ooyopolders).
Über 500 Vögel wurden im Zeitraum
1968-1986 beringt, und Untersuchungen betreffend Habitatwahl, Revierverhalten
und -wechsel wurden durchgeführt (van den Bergh 1991).
1984 bis 1987 befaßte sich eine Studie
mit der Bestandsaufnahme, Verteilung und Standortwahl im ländlichen
Teil Goningens (Voslamber 1989). Diese wurden bis 1992 fortgesetzt und
im Jahre 1995 wiederholt (K. Koffijberg pers. comm.).
Norwegen
Völlig durch das Artenschutzabkommen
von 1993 geschützt. Speziell in der Brutzeit steht der Wachtelkönig
unter Naturschutz. In die norwegische Rote Liste der "Wirbeltiere" (Christensen
& Eldoy 1988) und in der norwegischen "Roten Liste" aufgenommen (DN-Rapport
1992-6)
Vorkommen: Co. Rogaland, More und Romsdal,
Akershus und Buskerud.
Unbedeutende Mengen treten in Schutzgebieten
auf. Eine landesweite Übersicht, die 70 Rufer aufweist, wurde 1995
erstellt. Im gleichen Jahr wurde eine Broschüre veröffentlicht,
die wachtelkönigfreundliche Maßnahmen aufzeigt.
Österreich
Bestand:140-180 Rufer (nach Schätzungen
für die Jahre 1989-1991)
Unter Naturschutz gestellt (darf nicht
bejagt oder gestört werden). Ebenso sind die Nester, Eier und Junge
durch die Naturschutzgesetze aller neun Bundesländer geschützt.
Bedeutende Vorkommen: Niederösterreich,
Steiermark und Vorarlberg.
1990-1991 wurde eine Studie (unveröffentlicht)
durchgeführt, um die Lebensräume von Wachtelkönigen auf
einem militärischen Übungsgelände zu beschreiben. 1994 fand
die erste nationale Wachtelkönig-Erfassung statt und erste Schutzmaßnahmen
wurden ergriffen. In zwei Regionen Ostösterreichs wurden Zahlungen
an Landwirte für wachtelkönigfreundliches Mähen geleistet.
Polen
Vollkommen unter Artenschutz gestellt.
Jedoch nicht in der Roten Liste der Vögel aufgeführt.
Vorkommen: Narew-Senke, Biebrza -Tal, Przemysl
und Krosno und eventuell am Fuß der Bieszcady-Berge.
1993 wurde ein Großteil des Biebrza-Tales
zum Nationalpark erklärt. Sowohl deutsche als auch polnische Wissenschaftler
arbeiteten in einer Wachtelkönigstudie von 1992-1994 zusammen (s.
Deutschland). Sie erstreckte sich vor allem auf die Gebiete Narew und Biebrza.
1994 wurden ca. 200 ha zu Untersuchungszwecken gepachtet. In diesem Gebiet
wurde frühzeitiges Mähen vermieden.
Rumänien
Vom Naturschutzgesetz (9/1973) nicht unter
Naturschutz gestellt. 1995 in die Rote Liste aufgenommen.
Vorkommen: weitverbreitet
Es wurden keine speziellen Schutzmaßnahmen
für Wachtelkönige ergriffen.
Rußland
Nicht unter Naturschutz gestellt, und somit
häufig bejagt. Im Anhang der Roten Liste als Art erfaßt, deren
Bestand zwar zu überwachen, aber nicht speziell zu schützen ist.
Vorkommen: weitverbreitet
Es wurden keine speziellen Schutzmaßnahmen
ergriffen, obwohl die Art zusammen mit anderen Vogelarten innerhalb von
Naturreservaten streng geschützt ist. 1994 erfolgten Zählungen
in Gebieten, in denen die Bestände bereits früher erfaßt
worden waren. Darüber hinaus erstreckten sie sich auf die Gebiete
(Oka, Moskva und Msta). Diese Untersuchungen ergaben, daß die Siedlungsdichte
der Wachtelkönige hoch genug war um diese Gebiete als IBA's auszuweisen.
Schweden
Vollkommen durch Naturschutzgesetze geschützt.
Vorkommen: Oland, Gotland und Uppland
Telemetriestudien wurden 1992-1994 in Süd-Oland
durchgeführt um den Einfluß vom Mähen der Wiesen auf die
Brutgewohnheiten und die Lebensraumpräferenzen zu untersuchen.
Schweiz
Durch die Bundesgesetze von 1962 und 1986
unter Naturschutz gestellt. In Kategorie 2 der Roten Liste als gefährdet
aufgeführt (Zbinden et al.1994)
Vorkommen: Kanton Neuchatel und Kanton
Vaud im Juragebirge.
Es wurden generelle Maßnahmen eingeleitet,
die die weniger intensive Bewirtschaftung der Wiesen zum Inhalt hat. In
geschützten Region brüten zur Zeit keine Wachtelkönige.
Slowakische
Republik
Seit Anfang 1995 durch den Gesetzeserlaß
des Slowakischen Parlaments (Gesetz zur Erhaltung der Natur und Landschaft
287/94) unter Naturschutz gestellt. Zu diesem recht allgemein gehaltenen
Gesetz, ist ein spezieller Gesetzesanhang zur Erhaltung der Tierwelt in
Arbeit. Dieser Anhang behandelt vor allem die Themen: Schutz der Gelege
und Nester, der Wachtelköniggebiete und Ausweisung von Schutzgebieten.
Als bedrohte Art in der tschechoslowakischen
Roten Liste bereits als bedrohte Art ausgewiesen. In der neuen slowakischen
Liste wird der Wachtelkönig wahrscheinlich dieselbe Einstufung erhalten.
Vorkommen: Während der letzen 10 Jahre
gab es keine wachtelkönigspezifischen Aktivitäten. Die staatlichen
Naturschutzbehörden haben zwar per lege die Möglichkeit, Aktivitäten,
welche für den Wachtelkönig schädlich wären zu unterbinden,
doch die dazu nötigen Geldmittel sind nicht vorhanden. Eine Gruppe,
die sich speziell mit dem Schutz des Wachtelkönigs befaßt, wird
derzeit von der slowakischen Umweltbehörde (die dem Umweltministerium
unterstellt ist) zusammengestellt.
Slowenien
Völlig geschützt (von der Jagd
und von der Zerstörung der Nester, der Eier, der Küken und des
Lebensraums). Als gefährdet in der Roten Liste eingestuft.
Wichtige Vorkommen: Cerkniskosee, Ljubljansko
barje, Planinsko polje, Rekatal.
Eine vollstndige nationale Übersicht
wurde 1992-1993 von DOPPS (BirdLife-Partner in Slowenien) durchgeführt,
enbenfalls wurden Vögel beringt.
Für den Wachtelkönig werden keine
speziellen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt.
Spanien
Geschützt (vor Jagd, Eierentnahme,
Störung der Jungen, aber nicht vor Zerstörung des Lebensraumes)
und im "Nationalen Katalog der bedrohten Arten (Königliche Verordnung
439/90) als "von besonderem Interesse" eingestuft.
In der Roten Liste enthalten (ICONA 1986).
Wichtige Vorkommen: Cinca basin, Ebroebene
in Katalonien. Die Regierung von Katalonien richtete zwei Reserve ein:
Llobregatdelta (ein Rufer 1984, 1993) und am Berg Montenegre, Tordera (zwei
Rufer seit 1990).
Für den Wachtelkönig werden keine
speziellen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt.
Tschechische
Republik
Gänzlich durch das Natur- und Landschaftserhaltung
Gesetz Nr. 114/1992 und dem Anhang zum Gesetz Nr. 395/1992 geschützt.
Bedeutende Vorkommen: Sumava, Krkonose,
Jeseniky, Beskydy.
Der Hauptanteil der Wachtelkönig-Ansiedelungen
befindet sich in den Nationalparks und in geschützten Landschaftsbereichen.
Eine ausführliche Untersuchung über
Lebensraum des Wachtelkönigs ist in Arbeit. Sie bezieht eine Vegetationanalyse
und die intensiven Fang- und Beringungsaktivitäten, in den verlassenen
Wiesen in den Bergen Sumavas mit ein.
Ukraine
Der Wachtelkönig gilt bis auf das
Gebiet staatlicher Naturreservate als beliebtes Jagdwild. Ebenso ist er
nicht in der Roten Liste aufgenommen.
Vorkommen:Nordost- und Zentral-Ukraine.
Für Wachtelkönige sind bisher
noch keine speziellen Schutzmaßnahmen ergriffen worden.
Ungarn
Seit 1988 völlig unter Naturschutz
gestellt.
Vorkommen: Bodrogkoz, Hansag, Bodva-volgy.
Ein neues Schutzgebiet ist ausgewiesen worden. In den Jahren 1990-1993
wurden 100.000 HUF für Maßnahmen zur Erhaltung und weitere 100.000
HUF für Bestandserfassungen der Wachtelkönige ausgegeben.
Weißrußland
Im Winter 1994/95 wurde der Wachtelkönig
von der Liste der zur Jagd freigegebenen Wildtiere genommen.
Vorkommen: weitverbreitet.
Für Wachtelkönige speziell sind
noch keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden. |